Covid-19 – Sicherheitsbestimmungen gem. dem Präventionskonzept für das CDN-C vom 28.-29. August 2021

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Datenerhebungsblatt für Zutrittsgenehmigung
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Um Pferdesportveranstaltungen durchführen zu können sind die geltenden Verordnungen der österreichischen Bundesregierung sowie der Oberösterreichischen Landesregierung einzuhalten.

 

Alle Turnierteilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Begleitpersonen und Besucher unterwerfen sich beim Zutritt zum Turniergelände den Sicherheitsbestimmungen:

 

1.    Während der gesamten Dauer des Turnieres ist ein Covid-19 Hygienebeauftragter vor Ort. Den Beschilderungen, den Anweisungen der Covid-19 Beauftragten Frau Eichberger Katharina und dem Veranstalterpersonal ist ausnahmslos Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung ist ein Platzverweis auszusprechen.

 

2.    Es gilt die 3-G-Regel. Ein gültiger Nachweis - genesen – geimpft – getestet – ist verpflichtend von jeder Person über 12 Jahre vorzulegen.

 

3.    Von jeder Person, die das Turniergelände betritt, ist an der Registrierungsstelle, diese befindet sich an der Einfahrt zum Parkplatz, ein Datenblatt mit Angabe des Namens, der Telefonnummer oder email Adresse und der Uhrzeit des Betretens des Geländes auszufüllen und der 3-G-Nachweis vorzulegen. Die erhobenen Daten dienen als Nachweis für die Nachverfolgung eventuell auftretender Infektionswege und werden nach Aufbewahrung für einen Zeitraum von 28 Tagen nach dem Turnier, gemäß der DSGVO vernichtet.

 

4.    Alle Personen, die den 3-G-Nachweis erbracht haben und das Turniergelände betreten dürfen, erhalten Eintrittsbänder, welche während des gesamten Aufenthalts am Turniergelänge sichtbar zu tragen sind.

 

5.    Personen, die sich krank fühlen oder Krankheitssymptome aufweisen, dürfen das Turniergelände nicht betreten.

 

6.    Es werden ausreichend Desinfektionsmittel, Einweghandtücher und Waschgelegenheiten zum Händewaschen bereitgestellt.

 

7.    Die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Schlüsselstellen wie Waschgelegenheiten, WC, Türgriffe usw. sowie Griffe und Stiele der Arbeitsgeräte wird vom Veranstalter gewährleistet.

 

8.    Der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen sollte eingehalten werden. Ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.

 

9.    Indoor wird empfohlen an Engstellen (z.B. WC) einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

 

10.  Jede Teilnehmerin/ jeder Teilnehmer wird ersucht, Begleitpersonen nur im nötigsten Ausmaß mitzunehmen.

 

11.  Der Aufenthalt am Turniergelände ist auf das notwendige Ausmaß zu beschränken.

 

12.  In der Reithalle (30 x 60 Meter) sollten so wenige Personen wie möglich anwesend sein. Die Einbahnregelung ist zu beachten.

 

13.  Das Einreiten in den Parcours erfolgt von der Reithalle aus – das Ausreiten nach der Prüfung am gekennzeichneten Ausgang an der Stallgebäudeseite.

 

14.  Das Abgehen der Pferde nach den Bewerben hat am kleinen Sandplatz oder auf dem Wiesenparkplatz zu erfolgen.

 

15.  Bei den Siegerehrungen ist auf das Händeschütteln zu verzichten.

 

16.  Der Zutritt zu den Stallboxen ist nur den Boxeninhaberinnen und -inhabern und deren Betreuern für die Dauer des Versorgens der Pferde erlaubt. Pflege, Vorbereitung und Satteln der Pferde hat in der Box zu erfolgen und nicht in der Stallgasse. Auf Einhaltung des Mindestabstandes von einem Meter zu anderen Personen ist zu achten.

 

17.  Am Richtertisch sind Abtrennungen mit Spuckschutz zwischen den Richterinnen und Richtern, Sprecherin und Schreiberin, montiert. Ausreichende Belüftung ist durch geöffnete Fenster und Tür gewährleistet.

 

18.  An der Meldestelle ist ein Spuckschutz montiert. Um Einhaltung des Abstandes von einem Meter zu anderen Personen wird ersucht.

 

19.  An den Gastronomieständen im Freien werden Imbisse und Getränke (in Flaschen) zur  Selbstabholung ausgegeben. Die Einbahnregelungen sind zu beachten. Gem. geltender Verordnung der Bundesregierung werden die Vorgaben für Gastronomie angewendet.

 

20.  Markerl für Essen und Getränke werden an separater Stelle verkauft.

 

21.  Der Veranstalter übernimmt keine Haftung jeglicher Art und Ursache. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind persönlich für Schäden gegenüber Dritten, die sie selbst, ihre Angestellten oder Pferde verursachen, verantwortlich.

 

22.  Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für Schäden, Krankheiten, Diebstahl, Verletzungen u.a. Vorkommen, von denen Pferde, Besitzer, Reiter und andere Personen oder deren Equipment betroffen werden können.

 

23.  Eltern haften für ihre Kinder.

 

24.  Am gesamten Gelände gilt Leinenpflicht für alle Hunde.

 

25.  Alle Teilnehmer/innen, deren Begleitpersonen sowie Zuschauer erteilen beim Zutritt zum Turniergelände die Zustimmung, dass ihre Daten lt. Datenschutzgrundverordnung ermittelt, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen und damit auch ihre Zustimmung zur Bildverarbeitung samt akustischer Information geben.

 

 

Für den Reitclub Wendling

 

                                                                                              Covid-19 Beauftragte

                                                                                              Obfrau Stv.

 

                                                                                            Katharina Eichberger eh.