OFFENE POSTEN MELDESTELLE                                       29. August 2022

Liebe Starterinnen und Starter!
Bitte kontaktiert Thomas Waldmann von der Meldestelle für die Abrechnung der Starts von Samstag. 

Ihr könnt ihn unter der Nummer 0664 4237231 erreichen. Danke!


 ABSAGE WEGEN SCHLECHTWETTER!!!          LEIDER MÜSSEN WIR DAS TURNIER HEUTE ABSAGEN!



Unser Springturnier - 27./28. August 2022

CSN-C / CSNP-C

ASVÖ MEISTERSCHAFTEN OBERÖSTERREICH 2022 IM SPRINGREITEN

BESZIRKSMEISTERSCHAFT GRIESKIRCHEN


AUSSCHREIBUNG 2022


Unser jährliches Springturnier wird vom 27.-28. August 2022 ausgetragen und zählt zum Highlight im Vereinsjahr.

Austragungsplatz: 45 x 90 m Sandplatz

Vorbereitungsplatz: 30 x 60 m Halle - Sand/Vlies

Download
Ausschreibung CSN-C / CSNP-C
Ausschreibung22444.pdf
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MELDESTELLE


Meldeschluss für alle Bewerbe des Tages ist am Vortag um 19.00 Uhr.

Der Veranstalter behält sich vor Beginnzeiten zu ändern.

 

ERWÜNSCHTER NENNSCHLUSS:

22. August 2022 per online Formular

 

MELDESTELLE:

Geöffnet ab dem 26. August um 17.00 Uhr,

Tel: +43(0)664/4593778

Start und Ergebnislisten ab 20:30 Uhr auf

www.horse-events.at

 



Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


BESONDERHEIT


TRAINING am Freitag, 26. August 2022 für beim Turnier genannte Pferde/Reiter!

 

Am Freitag, 26. August 2022 ab 15.00 Uhr, besteht die Möglichkeit mit eigenem Trainer am Turnierplatz zu trainieren.

 

Voranmeldung per email erwünscht.

springturnier-wendling@gmx.at



BOXENSERVICE


ACHTUNG:

Stallboxen sind nicht verfügbar!

 




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Hinweise für Gastreiter aus dem Ausland! Dies muss an der Meldestelle vorgewiesen werden:
- Gesundheitsbescheinigung (sh. Anhang)
- Einverständniserklärung der Heimat FN
Turnierpferde_Anhang_B_deutschenglisch.p
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Covid-19 Sicherheitsbestimmungen für das CSN-C/CSNP-C vom 14.-15. August 2021 sowie Training 13. August 2021

Liebe Turnierteilnehmerinnen und -teilnehmer,
wir bitten euch eindringlich, die Sicherheitsbestimmungen in Eigenverantwortung einzuhalten und uns als Veranstalter dadurch zu unterstützen.

Vielen, vielen Dank!

 

Um Pferdesportveranstaltungen durchführen zu können, sind die geltenden Verordnungen der österreichischen Bundesregierung und der Oberösterreichischen Landesregierung einzuhalten. In Bezug auf die Empfehlungen des Österreichischen Pferdesportverbandes gelten folgende Sicherheitsbestimmungen.

 

Alle Turnierteilnehmerinnen und Teilnehmer und deren Begleitpersonen unterwerfen sich beim Zutritt zum Turniergelände den Sicherheitsbestimmungen:

 

1. Während der gesamten Dauer des Turnieres und des Trainings ist ein Covid-19 Hygienebeauftragter vor Ort. Den Anweisungen der Covid-19 Beauftragten Frau Dallinger Anna und des Veranstalterpersonals ist ausnahmslos Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung ist ein Platzverweis auszusprechen.

 

2. Von jedem Aktiven ist ein Formular über dessen Teilnahme am Turnier und die zur Kenntnisnahme der Sicherheitsbestimmungen auszufüllen. Die Begleitpersonen sind namentlich mit Telefonnummer anzuführen zum Nachweis eventuell auftretender Infektionswege. Diese erhobenen Daten werden nach Aufbewahrung für einen Zeitraum von drei Wochen nach dem Turnier, gemäß der DSGVO vernichtet.

 

3. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Begleitpersonen, Funktionärinnen und Funktionäre sowie das Veranstalterteam erhalten nummerierte Eintrittsbänder, die während des gesamten Aufenthalts am Turniergelänge sichtbar zu tragen sind.

 

4. Personen, die sich krank fühlen oder Krankheitssymptome aufweisen, dürfen am Turnier nicht teilnehmen.

 

5. Es werden ausreichend Desinfektionsmittel, Einweghandtücher und Waschgelegenheiten zum Händewaschen bereitgestellt.

 

6. Der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden. Ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Kann der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

 

7. Das Turnier findet aktuell unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Zutritt zum Turniergelände ist ausschließlich den aktiven Reiterinnen und Reitern, deren Betreuern, Trainern und Pferdepflegern gestattet.

 

8. Jede Teilnehmerin/ jeder Teilnehmer wird ersucht, Begleitpersonen nur im nötigsten Ausmaß mitzunehmen. Bei Kindern/Minderjährigen darf der Erziehungsberechtigte natürlich dabei sein.

 

9. Der Aufenthalt am Turniergelände ist auf das notwendige Ausmaß zu beschränken. Wir ersuchen die Reiterinnen und Reiter, nach ihren Starts das Turniergelände baldigst zu verlassen.

 

10. Auf dem Vorbereitungsplatz sind max. 15 Pferde erlaubt. Die Einbahnregelung ist zu beachten.

 

11. Das Einreiten in den Parcours erfolgt von der Reithalle aus – das Ausreiten nach der Prüfung am gekennzeichneten Ausgang an der Stallgebäudeseite.

 

12. Das Abgehen der Pferde nach den Bewerben hat am kleinen Sandplatz, oder auf dem gekennzeichneten Wiesenplatz zu erfolgen.

 

13. Es finden keine Siegerehrungen statt. Eine Ausnahme erfolgt bei den Meisterschaftsehrungen, jedoch ohne Pferd. Platzierungsschleifen und Sachpreise können im Bereich der Meldestelle nach dem jeweiligen Bewerb abgeholt werden.

 

14. Der Zutritt zu den Stallboxen ist nur den Boxeninhaberinnen und -inhabern und deren Betreuern für die Dauer des Versorgens der Pferde erlaubt. Pflege, Vorbereitung und Satteln der Pferde hat in der Box zu erfolgen und nicht in der Stallgasse. Auf Einhaltung des Mindestabstandes von einem Meter zu anderen Personen ist zu achten.

 

15. Am Richtertisch sind Abtrennungen mit Spuckschutz zwischen den Richterinnen und Richtern, Sprecherin und Schreiberin, montiert.

 

16. An der Meldestelle ist ein Spuckschutz montiert. Um Einhaltung des Abstandes von einem Meter zu anderen Personen wird ersucht.

 

17.  Bei der Gastronomie gibt es eine Einbahnregelung. Imbisse und Getränke werden für die Verpflegung der Aktiven, deren Begleitpersonen, für Funktionäre und das Veranstalterteam angeboten. Die Vorgaben für Gastronomie lt. geltender Verordnung der Bundesregierung werden eingehalten.

 

18.  Markerl für Essen und Getränke werden an separater Stelle verkauft.

 

19. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung jeglicher Art und Ursache. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind persönlich für Schäden gegenüber Dritten, die sie selbst, ihre Angestellten oder Pferde verursachen, verantwortlich.

 

20. Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für Schäden, Krankheiten, Diebstahl, Verletzungen u.a. Vorkommen, von denen Pferde, Besitzer, Reiter und andere Personen oder deren Equipment betroffen werden können.

 

21. Am gesamten Gelände gilt Leinenpflicht für alle Hunde.

 

22. Alle Teilnehmer/innen und deren Begleitpersonen erteilen beim Zutritt zum Turniergelände die Zustimmung, dass ihre Daten lt. Datenschutzgrundverordnung ermittelt, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen und damit auch ihre Zustimmung zur Bildverarbeitung samt akustischer Information geben.

 

Stand 07.07.2020